Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wann ist der früheste Einzugstermin?
Die Wohnungen werden fertig ausgebaut und können nach Vereinbarung bezogen werden.
2. Welche Wohnungen sind schon reserviert?
Einen ersten Eindruck über den Reservationsstand können Sie auf der Projektwebsite www.am-eibach.ch einsehen. Für den aktuellen Reservations- bzw. Verkaufsstand oder weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte unser Verkaufsteam, Telefon 061 338 36 00.
3. Wie kann ich vorreservieren oder reservieren?
Mit einer Vorreservation (ausfüllen Vorreservationsformular) reservieren wir unverbindlich 14 Tage Ihr Wunschobjekt, damit Sie in Ruhe Abklärungen tätigen können. Möchten Sie Ihr Wunschobjekt kaufen, dann wird Ihnen auf Anfrage von unserem Verkaufsteam der Reservationsvertrag zugesendet und muss vom Käufer und Totalunternehmer (Burckhardt Entwicklungen AG) unterschrieben werden. Dieser unterzeichnete Reservationsvertrag ist erst dann rechtskräftig, d.h. das Eigenheim definitiv reserviert, wenn die erforderliche Anzahlung von CHF 15‘000.-- auf dem Reservationskonto der Burckhardt Entwicklungen AG eingegangen ist.
4. Wie wird der Zahlungsplan aussehen?
Gerne stellen wir Ihnen einen Zahlungsplan, auf Ihre reservierte Wohnung bezogen aus. Bitte wenden Sie sich dazu an unser Verkaufsteam, Telefon 061 338 36 00.
5. Ist der Kaufpreis fix? Welche weiteren Kosten fallen beim Kauf eines Wohnobjektes an (Sicherheit/Notar - Grundbuchkosten, etc.)?
Der Kaufpreis versteht sich schlüsselfertig inkl. MwSt. (Basisausbau). Zusätzliche Käuferoptionen werden individuell berechnet. Bei einem Eigentumserwerb fallen für den Erwerber 1,25% Handänderungssteuer und ca. 0,5 – 0,8% Notariats- und Grundbuchgebühren an. Die Handänderungssteuer wird beim Erwerber nicht erhoben, wenn dieser das Objekt als ausschliesslich und dauernd selbstgenutztes Wohneigentum erwirbt. Über die Kosten für die Finanzierung berät Sie der Bankspezialist.
6. Was kann ich an der Gestaltung der Wohnung mitbestimmen?
Der Grundriss, das heisst das Konzept der Wohnung ist fix vorgegeben und aus statischen und leitungstechnischen Gründen nur bedingt veränderbar. Der Innenausbau wurde bereits weitestgehend von unserem Architektenteam ausgewählt. Es gibt jedoch noch Kleinigkeiten, wie zum Beispiel die Küchenrückwand und weitere Details, die Sie noch individuell gestalten können.
7. Muss ich einen Autoeinstellhallenplatz zum Wohnobjekt erwerben?
Ja, im Kanton Baselland ist dies Vorschrift.
8. Ist die Überbauung Minergie®-Zertifiziert?
Nein. Die Wohnungen sind im Minergie®-Standard ausgebaut, haben jedoch keine Komfortlüftung und daher kein Zertifikat.
9. Wie werden die Wohnungen beheizt?
Die Raumwärme wird via Bodenheizung geliefert. Die Energie wird mittels Erdsonden-/Wärmepumpe erzeugt.